In Deutschland verfügen eine Vielzahl von Haushalten über mindestens ein Fahrzeug. Denn ein eigenes Auto erhöht wesentlich die Flexibilität im privaten wie auch im beruflichen Bereich.

Doch um das eigene Fahrzeug auch rechtmäßig bewegen zu dürfen müssen wesentliche Grundlagen geschaffen werden. Neben einer gesetzmäßigen Anmeldung muss für das Auto auch eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

Wie sich diese Kfz-Versicherung wieder kündigen lässt und wie dieser Vorgang abgewickelt werden sollte wird nun im Folgenden näher erläutert!

Kfz-Versicherung kündigen: Die 3 Möglichkeiten

Grundsätzlich lässt sich die eigene Kfz-Versicherung auf unterschiedlichen Wegen und auch zu verschiedenen Zeitpunkten kündigen:

1. Die reguläre Kfz-Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt erhält als Kunde eine entsprechende Police. In diesem Vertrag werden die wichtigsten Aspekte zum Versicherungsstatus festgehalten. Neben dem konkreten Versicherungsbeginn und dem Umfang des Versicherungsschutzes werden hier auch wesentliche Details zur Kündigungsmöglichkeit aufgeführt. In jedem Vertrag wird somit auf eine reguläre Kündigungsfrist verwiesen, die bei einer gewünschten Kündigung eingehalten werden muss.

2. Sonderkündigungsrecht zum Jahreswechsel b. Erhöhungen

Jeder Vertragspartner erhält zum Jahreswechsel eine neue Übersicht über die aktuelle Kfz-Versicherung. Hier werden dann auch mögliche Erhöhungen aufgeführt, die im folgenden Jahr vom Vertragspartner getragen werden müssen.

Da diese Erhöhungen beim Vertragsbeginn nicht konkret vorhersehbar sind besteht für diese Entwicklung ein gesondertes Kündigungsrecht. Sollten die Versicherungsnehmer mit den entsprechenden Erhöhungen nicht einverstanden sein können sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

3. Kündigung durch Dritte

Selbstverständlich kann jeder Fahrzeughalter seine Kfz-Versicherung frei wählen. Dies bedeutet, dass auch ein Wechsel der Kfz-Versicherung jederzeit möglich ist (unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist!).

Mittlerweile bieten viele Unternehmen einen reibungslosen Versicherungswechsel an. Konkret bedeutet dies: Sollte sich ein Versicherungsnehmer für eine andere Versicherung entscheiden, kann er diese auch mit der anstehenden Versicherungskündigung beauftragen. Dieses Unternehmen wird dann die jetzige Kfz-Versicherung über den anstehenden Wechsel informieren und auch die notwendige Kündigung einreichen.

Kündigung der Kfz-Versicherung verfassen und bestätigen lassen

Grundsätzlich kann die Kündigung der Kfz-Versicherung formlos erfolgen. So kann sie sowohl von den Versicherungsnehmern wie auch von anderen Versicherungsträgern als eigenständigen Schriftstück verfasst werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Kündigung zu ermöglichen sollte immer eine Bestätigung des Schriftstückes angefordert werden. Denn nur so kann sich der Versicherungsnehmer absichern, dass die Kündigung bei der Versicherung auch tatsächlich eingegangen ist und bearbeitet wurde. Zudem kann die Kündigung auch als Einschreiben verschickt werden, sodass der Absender auch hier direkt eine entsprechende Bestätigung der Zustellung erhält.

Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte sollte die zuvor aufgeführten Aspekte unbedingt berücksichtigen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Wechsel der Kfz-Versicherung reibungslos und ohne Komplikationen erfolgen wird.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Die Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt zumeist zum 30.11. …
  • Die Kündigung muss schriftlich bei der Versicherung eingehen. …
  • Bei Beitragserhöhungen, nach einem Schadensfall oder einer Ummeldung ist auch eine Sonderkündigung (von beiden Seiten) möglich!

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